Ehrungen im Westsächsischen Chorverband e. V.

Im Jahr 1995 beschloss der damalige Vorstand des WSCV e. V. die Ehrungsordnung des Deutschen Chorverbandes e. V. (zu diesem Zeitpunkt noch Deutscher Sängerbund e. V.) umzusetzen. Diese Ehrungsordnung sieht eine kostenfreie Übergabe von Urkunden und Nadeln ab 50 Jahre Singetätigkeit vor. Außerhalb der Ehrungsordnung gibt es noch Ehrungen für 25 und 40 Jahre Singetätigkeit. Die Urkunden und Nadeln für 25 und 40 Jahre Singetätigkeit im Chor vom DCV e. V. waren und sind bis heute aber sehr kostenintensiv, sodass der Vorstand des WSCV e. V. beschloss, sich eine Alternative dafür zu suchen. Von der Henecka GmbH aus Pforzheim bezogen wir unsere ersten 200 Anstecknadeln. Eine Nachbestellung sollte nach Währungsumstellung auf den Euro aber nun mehr kosten als die erste Bestellung in DM. Jetzt hatte aber schon das Internet alle Kauflustigen ziemlich fest im Griff und wir fanden in der SteMa-Pins aus Großkarlbach einen preisgünstigen und zuverlässigen Vertragspartner, von dem wir heute noch unsere Nadeln beziehen. Für die Singetätigkeit ab 50 Jahren nutzen wir natürlich die kostenlose Variante über den DCV e. V. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem im Sächsischen Chorverband e. V. Verantwortlichen für die Ehrungen, Herrn Siegfried Behla vom Männerchor Großenhain e. V., hervorragend.

Seit 1997 konnten wir 514 Ehrungen für langjährige Singetätigkeit übergeben. 173 davon waren Singetätigkeiten mit 50, 60 bzw. auch schon mal 70 Jahren. Die Übergabe dieser Ehrungen erfolgt in der Regel durch unsere Vorstandsmitglieder in würdiger Form bei Konzerten oder Jahreshauptversammlungen der Chöre. Nur wenn es die Termine mal gar nicht zulassen, werden dem Chor Urkunden und Nadeln zugeschickt, aber auch dann stets verbunden mit einer Grußbotschaft unseres Vorstandes.

Ehrungen für langjährige Chorleitertätigkeit (laut Ehrungsordnung DCV e. V.) konnten wir auch schon mehrfach an Chorleiter unseres Verbandes überreichen. Ebenso konnten sich einige Chöre über die Urkunde des DCV und eine Notenspende bei Chorjubiläen über 75 Jahre (immer im 25-Jahre-Rhythmus) freuen.

Ehrungsordnung des DCV

Allgemeines

Der DCV kennt und unterscheidet Ehrungen für Einzelpersonen und Chöre. Ehrungen für Einzelpersonen vergibt der DCV an aktive Mitglieder, die im Augenblick der Verleihung als Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der erforderlichen Singe- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Chormitglied oder Chorleiter erreicht worden sind. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese Jahre in einem dem DCV angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des DCV angehört.

Anträge für eine Ehrung durch den DCV sind mittels Antragsformular (siehe Kapitel I.7.10) durch den zuständigen Einzelverband einzureichen. Die vom DCV verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden kostenlos versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens fünf Wochen. Der Vereinsvorstand hat darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Einzelverbänden zu berücksichtigen.

  1. Ehrungen für Einzelmitglieder und Chorleiter
    • Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 50, 60, 70 Jahren nachweisen können, wird ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.
    • Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 75 bzw. 80 Jahren nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde verliehen. Ein Ehrenzeichen ist hierfür nicht vorgesehen.
    • Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.
    • Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 40 bzw. 50 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Gold bzw. in Gold und mit Urkunde verliehen.
    • Für Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben, wird das „Goldene Ehrenzeichen des DCV“ verliehen. Diese Ehrenzeichen ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit, Leistungen, die über die Erfüllungen der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten hinausgehen, würdigen soll. Dieses Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in der Seltenheit.
  2. Ehrungen für Chöre

    Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen.

Kontakt

Geschäftsstelle:

Westsächsischer Chorverband e.V.
Am Birkenwald 3
09385 Lugau

c 037295 541130 
N 01577 1353823 
m info@wscv-zwickau.de 
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